„Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird“ bzw. „Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr“.
Genau die landen regelmäßig in meinem Briefkasten und da ich eine Freundin manch öffentlich-rechtlicher Radiosender bin und deren Onlinemaßnahmen (die dafür übrigens nur einen äußerst geringen Anteil bekommen) gehe ich der Aufforderung auch nach und zahle. Mit einem gewissen Widerstand, weil ich an den Verwaltungsapparat, die Vorgehensweisen, die nicht vorhandene Staffelung der Gebühren, den geringen Anteil für den Online-Bereich etc. denke.
Der Widerstand verstärkt sich: Die GEZ hat akademie.de für Begriffe wie „GEZ-Fahnder“ oder „GEZ-Gebühr“ abgemahnt. akademie.de hat alle Seiten gelöscht, man sei [verständlicherweise] eingeschüchtert und wolle Kosten vermeiden.
Wie man über die Rundfunkgebühren reden soll, könnt Ihr bei SpOn nachlesen: „RABIATE IMAGEPFLEGE: GEZ mahnt Webseite wegen Begriff „GEZ-Gebühr“ ab“
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